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   VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545   

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VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545 (https://dejure.org/2020,44955)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545 (https://dejure.org/2020,44955)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - Au 9 E 20.2545 (https://dejure.org/2020,44955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 75, § ... 123 Abs. 1 S. 2, § 154 Abs. 1, § 159 S. 2; EQV § 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 5, § 2 Abs. 2 Nr. 3a u. Abs. 4, § 3 Abs. 1 S. 1; IfSG § 30; GG Art. 2 Abs. 2,Art. 6, Art. 11 Abs. 2; ZPO § 920 Abs. 2; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1
    Befreiung von der häuslichen Quarantänepflicht nach Einreise aus dem Ausland (Österreich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 3 MR 51/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der EQV in der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Fassung ist jedenfalls nicht zu erkennen (vgl. zu gleichlautenden Regelungen HessVGH, B.v. 12.11.2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16 ff.; OVG SH, B.v. 30.10.2020 - 3 MR 51/20 - juris Rn. 11 ff.; Nds. OVG, B.v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 - juris Rn. 15 ff.).

    Bei Einreisen aus sogenannten Risikostaaten ist weiterhin zu bedenken, dass die Beurteilung der tatsächlichen Infektionslage im jeweiligen Risikogebiet und damit die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten regelmäßig mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden ist (vgl. OVG SH, B.v. 30.10.2020, a.a.O., juris Rn. 19).

    Die Kammer ist daher der Auffassung, dass die Einreise aus in § 1 Abs. 5 EQV aufgeführten Risikogebieten jedenfalls vor dem Hintergrund einer häufig unklaren Infektionslage und der regelmäßig unmöglichen Nachverfolgung von Infektionsketten Anhaltspunkte für eine generalisierende Annahme eines Ansteckungsverdachts bietet (vgl. OVG SH, B.v. 30.10.2020, a.a.O., juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 396/20

    Absonderung; Anzeigepflicht; ausländisches; Befreiungsregelung;

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der EQV in der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Fassung ist jedenfalls nicht zu erkennen (vgl. zu gleichlautenden Regelungen HessVGH, B.v. 12.11.2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16 ff.; OVG SH, B.v. 30.10.2020 - 3 MR 51/20 - juris Rn. 11 ff.; Nds. OVG, B.v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 - juris Rn. 15 ff.).

    Dies gilt insbesondere bezüglich der Unklarheiten der Reisewege, der Kumulation einer Vielzahl Reisender mit anderen unbekannten Reisenden und der Unmöglichkeit oder Erschwernis der Kontaktnachverfolgung im Ausland (vgl. NdsOVG, B.v. 29.10.2020, a.a.O., juris Rn. 18).

  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 8 B 2765/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Coronaregelungen bzgl. Reisen

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der EQV in der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Fassung ist jedenfalls nicht zu erkennen (vgl. zu gleichlautenden Regelungen HessVGH, B.v. 12.11.2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16 ff.; OVG SH, B.v. 30.10.2020 - 3 MR 51/20 - juris Rn. 11 ff.; Nds. OVG, B.v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 - juris Rn. 15 ff.).

    Die Gewährleistung einer bestmöglichen Krankenversorgung stellt dabei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, für dessen Schutz der Staat von Verfassungswegen auch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zu sorgen hat (vgl. HessVGH, B.v. 12.11.2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Dabei erfasst der Schutzbereich Art. 6 Abs. 1 GG dem Grunde nach auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfG, B.v. 18.2.2019 - 1 BvR 2556/17 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Eingriffscharakter haben hingegen solche Vorschriften nicht, die weder gezielt noch typischerweise das Zusammenleben in der Familie beeinträchtigen (vgl. BVerfG, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1.022).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Das Grundrecht berechtigt die Familienmitglieder, ihre Gemeinschaft nach innen in familiärer Verantwortlichkeit und Rücksicht frei zu gestalten (vgl. BVerfG, B.v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - BverfGE 80, 81 ff.).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Eingriffe in den Schutzbereich sind staatliche Maßnahmen, die die Ehe und Familie schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen (vgl. BVerfG, B.v. 3.10.1989 - 1 BvL 78/86 - BVerfGE 81, 1 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3461/20

    Befreiung von der Quarantänepflicht während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Zudem steht dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu, der notwendigerweise auch Pauschalierungen, Verallgemeinerungen und Generalisierungen umfasst (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2020 - 1 S 3461/20 - juris Rn. 14).
  • VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20

    Corona-Krise; Befreiung von der Absonderungspflicht nach Einreise aus der

    Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545
    Zudem würde es Sinn und Zweck der Verordnung in ihr Gegenteil verkehren, wenn Einreisende aus Ländern mit strengen Maßnahmen am ehesten eine Befreiung beanspruchen könnten; denn üblicherweise haben gerade Länder mit einem hohen Infektionsgeschehen besonders weitreichende Maßnahmen erlassen (VG Freiburg, B.v. 4.11.2020 - 4 K 3452/20 - juris Rn. 16).
  • VG Regensburg, 04.03.2021 - RN 5 E 21.318

    Umgangsrecht, Ausnahmegenehmigung, Einstweilige Anordnung, Verwaltungsgerichte,

    Ein Anspruch auf Befreiung von der Quarantänepflicht aufgrund eines triftigen Grundes kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, der entweder mit den in § 2 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 2 EQV genannten Lebenssachverhalten vergleichbar ist oder bei dem es sich um einen atypischen Fall handelt, den der Verordnungsgeber nicht im Blick hatte oder nicht berücksichtigen konnte und bei dem der Verweis auf die Quarantäne unzumutbar wäre (VG Augsburg, B.v. 3.12.2020 - 9 E 20.2545, BeckRS 2020, 36253, Rn. 44).

    Dieses ist bei bestimmten grenzüberschreitenden Sachverhalten mittelbar dadurch betroffen, dass Familienbesuche wegen der Regelungen zur Quarantäne erschwert werden (vgl. VG Augsburg, B.v. 3.12.2020 - Au 9 E 20.2545, BeckRS 2020, 36253, Rn. 47).

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